Du möchtest deine Forschungsergebnisse in die Praxis überführen oder zusammen mit der Industrie verwerten?

Der IP-Service der Universität berät und unterstützt alle Universitätsmitglieder bei allen Themen rund um das Thema IP - von der Meldung von Erfindungen hin zu deren Bewertung und Verwertung in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. 

Allen Angehörigen der UniBw M, die im Rahmen ihrer Ausgründung beabsichtigen, ein gewerbliches Schutzrecht zu nutzen, bietet der IP-Service zum Beispiel Unterstützung beim Erstellen der Erfindungsmeldung, bei der Bewertung der Erfindung bezüglich Patentfähigkeit und ggf. der Anmeldung der Erfindung zum Patent durch die Universität mit Hilfe von Patent-Verwertungsagenturen wie beispielsweise der Bayerischen Patentallianz GmbH (BayPAT) sowie der Erarbeitung der Konditionen für die Nutzung.

 

Für wen?

Alle Universitätsangehörige, Startups unserer Programme

 

Anfrage jederzeit möglich

AnsprechpartnerIn: Kerstin Fricke

 

Was ist eigentlich ein Patent?

Das Patent ist ein zeitlich und territorial begrenztes Monopol. Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Neuheit: Die Erfindung darf nicht vor dem Anmeldetag öffentlich geworden sein (z.B. Vortrag, Publikation). Überlege also gut, was du wann publizieren wollen! Eine Patentanmeldung dauert in Deutschland ca. 1 bis 1,5 Jahre.

Erfinderische Tätigkeit: Angesichts des Standes der Technik darf die Erfindung für Fachleute nicht naheliegend sein.

Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss auf gewerblichen Gebiet nutzbar sein.

 

Welchen Nutzen hat eine Patentierung für Erfindende?

Ausschließlichkeitsrecht: Die genannten Normen besagen, dass ausschließlich der/die Patentinhabende befugt ist, die patentierte Erfindung jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt zu benutzen (oder auch zu sperren).

Möglichkeit der Kreuzlizenzierung: Darunter versteht man ein Abkommen zwischen zwei Parteien (zumeist Unternehmen) , welches die wechselseitige Erlaubnis erteilt, Patente der jeweiligen anderen Partei zu nutzen.

Steigerung des Unternehmenswertes: Im Fall einer Unternehmengründung sind Patente ein wesentlicher Vermögenswert beim Firmenverkauf, sie können z.T. auch in der Bilanz aktiviert werden, außerdem können Patente für die  Finanzierung genutzt werden.

Werbeeffekt: Patente wirken sich positiv auf das Image des Unternehmens aus.