
Prof. Dr. Mario Martini entwickelt einen Verfassungsvorschlag zur Reform des digitalen Förderalismus
19 Mai 2025
In Politik und Gesellschaft wächst der Unmut über den gefühlten Dämmerzustand der digitalen Verwaltung und die Trägheit der föderalen Strukturen.
Mario Martini (schlägt gemeinsam mit seinem Habilitanden Jonas Botta (FÖV) in einem Beitrag für die NJW einen neuen Governance-Ansatz vor: „Government-as-a-Platform“ (GaaP). Dieser setzt auf eine zentral gesteuerte und finanzierte IT-Infrastruktur mit einheitlichen Standards sowie Basiskomponenten. Er wird Skaleneffekte generieren, föderale Reibungsverluste reduzieren und dadurch die Verwaltung zukunftsfest machen.
Das reformierte OZG und der geplante NOOTS-Staatsvertrag unternehmen erste Schritte in diese Richtung. Die vollständige Umsetzung des GaaP-Ansatzes, insbesondere für den registerübergreifenden Datenaustausch zur Verwirklichung des Once-Only-Prinzips, stößt jedoch an verfassungsrechtliche Grenzen des föderalen Kompetenzgefüges (Art. 30, Art. 70 ff., 83 ff., 91c GG). Auch der Staatsvertrag für das geplante National Once-Only-Technical System (NOOTS-StV-E) vollzieht keine echte „Zeitenwende“ hin zu GaaP. Er folgt noch weitgehend dem bisherigen arbeitsteiligen Governance-Ansatz.
Um die Potenziale des GaaP-Ansatzes vollständig zu entfalten, halten Mario Martini und Jonas Botta eine Reform des Art. 91c GG für geboten. Sie schlagen konkrete Textänderungen für eine Neugestaltung des verfassungsrechtlichen Rahmens für die IT-Zusammenarbeit vor. Ihre Vorschläge gestatten es dem Bund, (rechtssicher) eine zentrale Datenaustauschplattform sowie einheitliche Standards und Basiskomponenten vorzusehen und dadurch der digitalen Verwaltung Schub zu verleihen. Der Beitrag ist in der NJW 2025, S. 1464 ff. abgedruckt. Der Tagesspiegel Background berichtete am 15.5.2025 an prominenter Stelle über den Aufsatz: https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/grundgesetzaenderung-bund-entscheidet-bund-bezahlt