Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld ist eine staatliche Leistung und hat zunächst mit der UniBw M als Arbeitgeberin nichts zu tun. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil Sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Da es unterschiedliche Elterngeldvarianten gibt, welche man zudem miteinadner kombinieren kann, empfehlen wir Ihnen, den Elterngeldrechner zu konsultieren. Er gibt Ihnen einen ersten, unverbindlichen Eindruck über die Höhe des zu erwartenden Elterngeldes. Das Programm bietet auch die Möglichkeit, unterschiedliche Varianten durchspielen, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, welche Elterngeldform für Sie am besten ist. Grundsätzliche Informationen zur Höhe des Elterngeldes finden Sie hier.
Wie kann ich Elterngeld beantragen?
Die Beantragung von Elterngeld erfolgt entweder über einen Standardantrag oder bequem per Onlineformular. Wir empfehlen Ihnen letzteres, da Sie das Onlineformular jederzeit zwischenspeichern und bearbeiten bzw. vervollständigen können. Auf diese Weise können Sie den Antrag bereits vor der Geburt Ihres Kindes in Ruhe vorbereiten.
Gut zu wissen:
- Sie können während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dies wirkt sich auf die Höhe des Elterngeldes aus.
- Studium oder Ausbildung müssen Sie für den Bezug von Elterngeld nicht unterbrechen.
- Das Elterngeld ist im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
- Bitte beachten Sie die Neuregelungen zum Elterngeld ab 1. April 2025.
Ausführliche Inforamtionen sowie Beratung erhalten Sie
- im Familienportal
- beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Ergänzend steht vom Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Servicetelefon unter 0931 32090929 zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass hier lediglich Fragen vor der Antragstellung beantwortet werden!
Was ist das bayerische Familiengeld?
Vom bayerischen Familiengeld profitieren Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden (für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren wurden bzw. werden, siehe unten "Kinderstartgeld"). Mit dem Familiengeld wurden die früheren Leistungen, das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld, gebündelt und aufgestockt
Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt.
Das Kinderstartgeld
Der Bayerische Ministerrat hat am 12. November 2024 beschlossen, die freiwilligen Leistungen für Familien in Bayern weiterzuentwickeln. Das Familien- und Krippengeld werden deshalb künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst. Weiteres Geld fließt in das System der Kinderbetreuung.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden.
Für Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, soll es keine Änderungen geben. Das Familienministerium erarbeitet derzeit Eckpunkte für das Kinderstartgeld, im Jahr 2025 soll dann das parlamentarische Verfahren für die notwendigen gesetzlichen Änderungen durchgeführt werden. Dieses gilt es abzuwarten.