Elterngeld

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld ist eine staatliche Leistung und hat zunächst mit der UniBw M als Arbeitgeberin nichts zu tun. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil Sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Da es unterschiedliche Elterngeldvarianten gibt, welche man zudem miteinadner kombinieren kann, empfehlen wir Ihnen, den Elterngeldrechner zu konsultieren. Er gibt Ihnen einen ersten, unverbindlichen Eindruck über die Höhe des zu erwartenden Elterngeldes. Das Programm bietet auch die Möglichkeit, unterschiedliche Varianten durchspielen, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, welche Elterngeldform für Sie am besten ist. Grundsätzliche Informationen zur Höhe des Elterngeldes finden Sie hier.

Wie kann ich Elterngeld beantragen?

Die Beantragung von Elterngeld erfolgt entweder über einen Standardantrag oder bequem per Onlineformular. Wir empfehlen Ihnen letzteres, da Sie das Onlineformular jederzeit zwischenspeichern und bearbeiten bzw. vervollständigen können. Auf diese Weise können Sie den Antrag bereits vor der Geburt Ihres Kindes in Ruhe vorbereiten.

Gut zu wissen:

  • Sie können während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dies wirkt sich auf die Höhe des Elterngeldes aus.
  • Studium oder Ausbildung müssen Sie für den Bezug von Elterngeld nicht unterbrechen.
  • Das Elterngeld ist im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
  • Bitte beachten Sie die Neuregelungen zum Elterngeld ab 1. April 2025.

 

Ausführliche Inforamtionen sowie Beratung erhalten Sie

  • im Familienportal
  • beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Ergänzend steht vom Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Servicetelefon unter 0931 32090929 zur Verfügung:
    Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
    Bitte beachten Sie, dass hier lediglich Fragen vor der Antragstellung beantwortet werden!

Informationen zum bayrischen Familiengeld bzw. Kinderstartgeld

Das geplante Kinderstartgeld in Bayern (eine Einmalzahlung von 3.000 € zum 1. Geburtstag für ab 2025 geborene Kinder) wurde von Ministerpräsident Söder gestrichen; stattdessen sollen die Mittel in den Kita-Ausbau fließen, wodurch die bisherige monatliche Familienleistung (Familiengeld/Krippengeld) ab 2026 entfällt.