
BGF Sommer 2025
16 Juni 2025
Liebe Interessenten der Betrieblichen Gesundheitsförderung,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Studierende,
liebe Unimitglieder,
auch für die Sommermonate haben Sie ab heute die Möglichkeit sich für das Bewegungsangebot sowie für verschiedene Einzeltermine ab Juli 2025 anzumelden.
Ein kurzer Überblick über das Bewegungsangebot:
- Rückenfit
- Yoga am Dienstag
- Schwimmtechnik Training „Brustschwimmen“
- Schwimmtechnik Training „Kraul“
- Basiskurs Rückenwohl Bogenschießen
- Fit in den Tag – effektives Training mit Eigengewicht
- Bewegung zur körperlichen und geistigen Fitness
- Crossfit (s. Flyer)
- Yoga am Donnerstag (2x)
- Yoga am Freitag
Detaillierte Informationen insbesondere die jeweiligen Kursdaten finden Sie hier „BGM_Sommer 2025“.
Bitte prüfen Sie ob die jeweilig genannten Kurstermine mit Ihren beruflichen sowie privaten Terminen vereinbar sind.
Ich bedanke mich bei allen Mitwirkenden, die das vielfältige Kursprogramm durch Ihr Engagement möglich machen!
Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gleich unter https://formulare.unibw.de/authenticate.do verbindlich an.
Eine Anmeldung per E-Mail ist leider nicht möglich.
Die Kursbestätigungen erhalten Sie ab 24.06.2025 / 01.07.2025 gestaffelt nach Kursbeginn per E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Übersteigen des Teilnehmer-Kontingents, die Vergabe nach Losverfahren erfolgt.
Bitte nehmen Sie auch die Information der Personalabteilung bezüglich der Anrechnung auf die Arbeitszeit zur Kenntnis:
Für Mitarbeitende der UniBw München ist eine Maßnahme des BGMs pro Woche mit max. 90 Minuten als Arbeitszeit anrechenbar/zuzüglich dem direkten Hin- und Rückweg und ggfls. kurzen Umkleidezeiten.
Grundsätzliche Voraussetzung zur Teilnahme ist die dienstliche Abkömmlichkeit. Eine Abstimmung mit den Vorgesetzten ist daher unabdingbar. Alle Vorgesetzten werden gebeten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme an den BGM-Maßnahmen zu ermöglichen, soweit dies mit den dienstlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen ist. Die Anrechnung auf die Arbeitszeit gilt ausschließlich für ausgewiesene Maßnahmen des BGM.
Viele Grüße und einen guten Start in die Woche
Xenia Mende-Seufert
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Xenia Mende-Seufert
Beauftragte für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
Universität der Bundeswehr München
Werner-Heisenberg-Weg 39
85579 Neubiberg
Telefon: +49-(0)89-6004-3158
Homepage: https://www.unibw.de/bgm